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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Yetico S.A.

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Nachstehende Allgemeine Verkaufsbestimmungen (nachstehend „AVB” genannt) betreffen Prinzipien des Verkaufes des Styropors (nachstehend „Produkte” genannt), produziert durch Yetico S.A. mit Sitz in Olsztyn (nachstehend „Verkäufer” genannt ) und Lieferungen der oben genannten Produkten realisiert durch den Verkäufer.
  2. AVB gelten als ein integraler Bestandteil des von Parteien geschlossenen Vertrages und gelten während der ganzen Dauer des Vertrages.
  3. Änderung oder Ausschluss der einzelnen Bestimmungen der AVB kann ausschließlich nur mit Einverständnis des Verkäufers erfolgen.
  4. Sollten irgendwelche Rechtswidrigkeiten der Bestimmungen der AVB zu Bestimmungen des von Parteien geschlossenen Vertrages auftauchen, hatten Vorgang die Bestimmungen des geschlossenen Vertrages.
  5. Sollten irgendwelche Bestimmungen der AVB widersprüchlich zu anderen Unterlagen als der Vertrag (z.B. Allgemeine Verkaufsbestimmungen) werden, haben damals Vorgang die nachstehenden AVB.

Nachstehende AVB haben keine Anwendung zu Konsumentenverkauf laut des Konsumentenrechtes vom 30. Mai 2014.

 

§2. Aufgabe der Bestellung, Vertragsabschluss

  1. Mündliche Angebote, Prospekte, Preislisten, oder Werbungen, und auch Sicherstellungen, Versprechungen und Gewährleistungen der Arbeiter des Verkäufers in Bezug auf Vertragsabschluss gelten nicht als ein verbindliches Angebot des Verkäufers laut der Vorschriften des Zivilgesetzbuches .
  2. Der Vertragsabschluss durch Parteien kommt zustande durch:
    a) schriftliche Unterzeichnung des separaten Verkaufs- und Lieferungsvertrages,
    b) Akzeptanz und Bestätigung durch Verkäufer der von Käufer aufgegeben Bestellung.
  3. Die Bestellung gilt für Verkäufer nicht als verbindlich, falls sie von ihm akzeptiert und bestätigt wird, jedoch keine Antwort von Seite des Verkäufers als eine Annahme der Bestellung zu betrachten ist.
  4. Jede Bestellung sollte schriftlich mit E- Mail oder Fax eingereicht werden und folgende Informationen enthalten:
    a) Angaben des Käufers, Anschrift
    b) eingehende Informationen zu Produkt, Anzahl, und ähnliche,
    c) eingehende Anschrift der Lieferung ,
    d) Ansprechpartner – Vorname und Name, Telefon,
    e) bevollmächtigte Person für Empfang der Produkte,
    f) lesbare Unterschrift der bevollmächtigten Person für Aufgabe der Bestellungen im Namen des Käufers .
  5. Bestellung für Produkte, bei Empfang mit dem eigenem Transport des Käufers sollten Minimum 2 Tage zuvor im Vergleich zu erwartenem Termin der Entgegennahme erfolgen, und bei Lieferungen realisiert mit dem Verkäufer mindestens 3 Tage zuvor im Vergleich zu erwartenem Termin der Lieferung. Im jedem Fall wird der Verkäufer sich bemühen, damit die Bestellungen ohne Verzug realisiert werden. Olsztyn, 2016-12-01 2
  6. Die Bestellungen sollten durch bevollmächtigte Personen des Käufers unterzeichnet werden, es sei denn, die bevollmächtigten Personen sind auch Personen, die im Lokal des Käufers tätig sind.
  7. Der Vertrag gilt als abgeschlossen im Moment der Bestätigung durch den Verkäufer der Bestellung des Käufers laut der Bestimmungen, und Bedingungen in der Bestätigung der Bestellung.
  8. Der Käufer trägt die Verantwortung für Folgen der Angabe der falschen oder unvollständigen Daten in der Bestellung und Verkäufer hat das Recht den Käufer mit Kosten zu belasten.
  9. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die aktuelle Abschrift aus der Registernummer: HRB, oder aus dem anderen zuständigen Register und auch ein Bescheid über Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Erklärung über Name der Bank und der geführten Kontonummer, eine Vollmacht oder andere Unterlagen als Bestätigung der Berechtigung der Personen , die eine Bestellung aufgibt für Vertretung des Käufers, finanzielle Unterlagen, und / oder Steuererklärung für Einschätzung der finanziellen Kreditwürdigkeit des Käufers einzureichen.

 

§3. Preis und Zahlungsbedingungen

  1. Der Käufer ist verpflichtet für geliefertes Styropor einen Preis gegen 1 m3 zu erstatten, der am Tage der Lieferung oder Einreichung der Bestellung verbindlich ist. Die Auswahl des entsprechenden Preises wird jedes Mal vom Verkäufer in der Bestätigung der Entgegennahme der Bestellung realisiert.
  2. Realisiert werden nur die Bestellungen, die eine Annahme für Realisierung vorher durch einen Verkäufer ohne Zweifel bestätigt wurde, darunter auch gegen Vermittlung der Kommunikationsmittel wie Fax oder elektronische Post und ähnliche.
  3. Zahlungstermin wird auf der Rechnung bestimmt, oder wird von Parteien schriftlich vereinbart.
  4. Bei Zahlung mit Überweisung ist ein Datum der Zahlung des Eingangs der Mittel auf Bankrechnung des Verkäufers verbindlich. Falls die Zahlung für das Produkt vor der Lieferung erfolgt, wird die Zahlung vor Lieferung erfolgen, die Zahlung wird als ein Vorschuss betrachtet, der mit Moment der Lieferung des Produktes wird zu Gunsten des Preises angerechnet.
  5. Bei Verzug des Käufers in der Zahlung des Preises ist der Käufer verpflichtet zur Zahlung an den Verkäufer der gesetzlichen Zinsen für Verspätung ohne Aufforderung. Die Zinsen , wie auch andere Beträge der gegenseitigen Ansprüchen, können von künftigen Zahlungen des Käufers abgerechnet werden.
  6. Der Käufer hat kein Recht seine Forderungen gegenüber des Verkäufers mit Forderungen des Verkäufers , die sich aus dem Verkaufsvertrag oder Lieferungen der Produkte ergeben, abzurechnen.
  7. Wenn der Käufer keine Zahlung der Forderungen laut dem Termin, der in der Rechnung steht, oder in einem anderen schriftlich vereinbarten von den Parteien Termin, kann der Verkäufer vom dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag in dem nicht erfüllten Teil abtreten, innerhalb eines Monates vom Auftreten der Voraussetzungen, die eine Abtretung argumentieren. In dem Fall wird der Käufer verpflichtet eventuelle Schäden , die vom Verkäufer zu tragen waren, zu decken. Nichtfällige Forderungen zum Tag der Abtretung vom Verkäufer von mit dem Käufer geschlossenen Verkaufsverträgen (Lieferungen) werden mit dem Tag sofort fällig.

 

§4. Sicherung der Zahlungen

  1. Der Verkäufer kann nach dem eigenem Ermessen den Verkauf / Lieferung der Produkte von Zahlung der Anzahlung abhängig machen und jederzeit bei Realisierung des Vertrages kann eine Festlegung vom Käufer der Sicherung der Zahlung wegen des Verkaufes der Lieferung machen.
  2. Mit dem schriftlichen Einvernehmen ist auch eine Festlegung einer anderen Sicherung zulässig, aber auch eine Änderung der Art der schon festgelegten Sicherung.

 

§5. Kaufmannskredit

  1. Der Verkäufer kann nach dem eigenem Ermessen dem Käufer einen Kredit für Lieferungen mit dem aufgeschobenen Termin der Zahlung bis Betrag der Versicherung des Kaufmannskredit erteilen. Der Verkäufer bestimmt die Form der Sicherung der Verschuldung wegen der Realisierung der nächsten Bestellung oder des Vertrages.
  2. Gesamte zulässige Verschuldung umfasst den Wert der realisierten Lieferungen bei Ausführung der vom Käufer mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge und ist vom Wert der erteilten Sicherung und der laufenden Kreditwürdigkeit des Käufers abhängig.
  3. Bei Verstoß vom Käufer der termingerechten Realisierung der Zahlung oder Überschreitung der Grenze der Kaufmannskredites kann der Verkäufer Annahme der neuen Bestellungen und Realisierung der schon bestätigten Bestellungen einstellen, und auch Sendung oder Ausgabe der Produkte beschränken und einstellen aufgrund der allen schon geschlossenen mit dem Käufer Verträgen ab Moment der Zahlung aller auch nichtfälligen Zahlungen.

 

§6. Eigentumsrecht

  1. Eigentumsrecht des Produktes wird auf den Käufer bei der vollen Zahlung übertragen. Bis zu dem Moment bleibt das Produkt der Eigentum des Verkäufers . Gleichzeitig das Risiko wegen des Besitzes oder Lagerung der Ware übergeht an den Käufer im Moment der Ausgabe der Ware. Bei nicht Bezahlung vom Käufer laut dem im Vertrag bestimmten Termin steht dem Verkäufer das Recht der Zurückgabe des Produktes innerhalb von 3 Tagen ab Ersuchen des Käufers.
  2. Bei Ausführung der Macht über die gelieferte Ware vom Käufer, bis zum Moment der Zahlung steht kein Recht auf Ware in dem Bereich, indem dem Eigentümer zusteht.

 

§7. Organisation der Lieferungen

  1. Lieferungen können folgendermaßen realisiert werden:
    a) Organisation vom Verkäufer mit dem Autotransport zu dem vom Käufer in der Bestellung festgelegten Ort,
    b) eigene Entgegennahme der Ware mit der Verladung auf den Transport des Käufers vom Lager des Verkäufers auf dem Gebiet:
  • Zakład Produkcyjny w Gorzowie Wlkp., ul. Mosiężna 14, 66-400 Gorzów Wielkopolski.
  1. Prinzipien der Autolieferungen organisiert vom Verkäufer:
    a) Der Verkäufer liefert Produkte bis zu dem bestimmten vom Käufer Ort der Lieferung;
    b) Bei Organisation der Lieferung im Auftrag vom Käufer, bemüht sich der Verkäufer, damit die Transportkosten als auch Ladefähigkeit der Ladekasten und Verladung der Produkte auf Transportmittel mit der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zustande kam:
    c) Organisation der Verladung legt auf der Seite des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet umgehend, leistungsfähige Verladung der Produkte und eine Sorgfalt bei Vermeiden der Beschädigung der Transportmittel sicherzustellen . Bei Absage oder der verspäteten , verlängerten oder technisch widrigen Verladung der Transportmittel ist der Käufer verpflichtet die entstandenen Schäden zu decken, es sei denn, die Absage Olsztyn, 2016-12-01 4 oder Verzug bei Verladung ergeben sich aus den Gründen auf der Seite des Verkäufers ;
    d) Bei Beschränkung , die ermöglicht, standarde Autos für Transport der Produkte zu bewegen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer darüber zu benachrichtigen, und gleichzeitig entsprechende Erlaubnis einzureichen,
    e) Bei Verladung nach Dämmerung sollte der Käufer entsprechende Beleuchtung des Ortes der Verladung sicherstellen,
    f) Entstandene Kosten wegen der Beschädigung der Produkte bei Verladung trägt die Partei, die die Verladung organisierte;
    g) Entgegennahme der Produkte sollte von einer bevollmächtigten Person bestätigt werden. Erforderlich ist eine lesbare Unterschrift des Empfängers,
    h) Die Lieferung gilt als vollbracht mit Moment der Lieferung der Produkte zum Ort der Lieferung und Übergabe der Frachtbriefe und/ oder Dokumente als Bestätigung der Entgegenahme (Lieferschein) des Käufers oder der bevollmächtigten Person vom Käufer. Der Käufer oder eine bevollmächtigte Person für die Entgegenahme ist verpflichtet zu Unterzeichnung des Dokumentes der Bestätigung des Empfanges und zu Angabe des Datums und Uhrzeit der Lieferung;
    i) Bei Angabe vom Käufer falscher Anschrift der Lieferung, und der Lieferung vom Käufer der Produkte zum falschen Ort hat der Verkäufer das Recht den Käufer mit den durch Fehler entstandenen zusätzlichen Kosten zu belasten.
  2. Entgegenahme vom Lager des Verkäufers:
    a) Der Verkäufer ladet Produkte auf Transportmittel des Käufers;
    b) Entgegenahme erfolgt laut dem bestätigten Termin der Entgegenahme vom Lager des Verkäufers aus dem Gebiet des Produktionsbetriebes während der Dauer der Arbeit der Handelsabteilung ,
    c) Im Moment der Entgegenahme der Produkte muss der Empfänger einmalige oder vorläufige Vollmacht des Käufers besitzen , die Name und Vorname des Fahrers, Nummer des Personalausweises, Kennzeichen des Autos, Nummer der Bestätigung der Bestellung und eine Unterschrift des Käufers, enthalten sollte,
    d) Die vom Käufer bereitgestellte Transportmittel sollten einen sicheren Transport der Produkte im Rahmen der zulässigen Ladefähigkeit sicherstellen;
    e) Größe der Fracht der Produkte, die vom Käufer mit dem eigenem Transport abgeholt werden, können die gesetzlichen Normen nicht überschreiten. Der Verkäufer hat das Recht die Verladung über die zulässige Normen zu verweigern.
  3. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte übergeht an den Käufer im Moment der Ausgabe der Produkte an den Käufer, und bei Betrauen der Produkte an den Transporteur im Moment der Ausgabe der Produkte unabhängig davon, wer die Transportkosten deckt.

 

§8. Ausgabe der Produkte

  1. Der Käufer im Moment der Übergabe der bestellten Produkte ist verpflichtet bei Anwesenheit des Verkäufers oder Transpeuters dazu:
    a) Prüfung der Übereinstimmung der Anzahl der Produkte im Moment der Lieferung mit der Anzahl, die sich aus der Bestellung ergibt,
    b) Prüfung des allgemeinen Standes der Packung und der Produkte, insbesondere bei eventuellen Fehler. Olsztyn, 2016-12-01 5
  2. Der Käufer oder eine bevollmächtigte Person in seinem Namen zum Empfang der Produkte bestätigt die Übereinstimmung der Produkte mit der Bestellung und auch Fehlen der Schäden der Produkte, durch eine lesbare Unterschrift auf dem Dokument der Entgegenahme des Produktes.
  3. Die Entgegenahme der Produkte durch den Käufer ohne ihre Prüfung gilt als eine Bestätigung, dass die Produkte in der bestellten Anzahl ohne Schäden ausgegeben wurden.
  4. Bei Auftreten der Unstimmigkeit bei der Lieferung ist der Verkäufer verpflichtet, sie auf dem Dokument der Bestätigung des Empfanges und darüber den Verkäufer zu informieren. Irgendwelche Einwände des Käufers zu Lieferungsbedingungen befreien den Käufer von der Pflicht der Entgegenahme d der Produkte nicht. Bei Einwänden ist der Käufer verpflichtet eine Reklamation laut des Reklamationsvorgehens laut § 10 AVB anzuzeigen.
  5. Es wird angenommen, dass der Verkäufer den Termin der Lieferung des Käufers der Produkte eingehalten hatte, wenn er sie dem Käufer am Ort und im Termin laut der Bestellung und laut des Vertrages ausgegeben hatte. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Verzug bei der Lieferung der Produkte von den von ihm unabhängigen Gründen. (schlechte Wetterbedingungen, höchere Gewalt, kein Transportmittel, und ähnliche).
  6. Bei nicht Entgegenahme laut dem Termin der bestellten Produkten zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% Wert brutto der bestellten Produkten. Der Verkäufer ist berechtigt in einem solchen Fall von dem Vertrag ganz oder vom nicht erfüllten Teil abzutreten. Abtretung vom Verkäufer von dem Vertrag befreit den Käufer von der Pflicht der Zahlung der Vertragsstrafe nicht

 

§9. Beschränkung der Verantwortung des Verkäufers

Im Falle der Nichterfüllung oder vertragswidrigen Erfüllung der Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag ergibt, trägt der Verkäufer zu Gunsten des Verkäufers die Verantwortung für Verluste als Folge der eigenem oder schuldhaften Handlung oder Unterlassung und nur im Bereich des tatsächlichen Verlustes des Käufers. In jedem Fall ist die Verantwortung des Verkäufers beschränkt bis zur Höhe des gleichen Preises der Serie der Produkte mit der verbunden ist die Nichterfüllung oder vertragswidrige Erfüllung der Verpflichtung.

 

§10. Qualität der Produkte, Reklamationen

  1. Der Verkäufer bestimmt die Nutzungseigenschaften und empfohlenen Anwendung jedes Produktes. Technische Karteien und Erklärungen der Nutzungseigenschaften (Leistungserklärung) der einzelnen Produkten befinden sich in der Version, zugänglich auf der Internetseite des Verkäufers unter: www.yetico.com -> „RESSOURCEN”.
  2. Der Käufer ist verpflichtet zur Einhaltung der empfohlenen Anwendung der einzelnen Produkten , die in der technischen Kartei und in der Erklärung der Nutzungseigenschaften bestimmt sind (Leistungserklärung).
  3. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Verschlechterung der Qualität der Produkte wegen der falschen Lagerung, Entgegenahme der Produkte zu weiteren Prozessen (unter anderen Verbindung) oder Transport zu einem anderen Ort.
  4. Die Verantwortung für Nützlichkeit der Produkte zu einem bestimmten Ziel trägt der Verkäufer nur, wenn er dem Käufer eine schriftliche Zusicherung garantiert, dass die Produkte zu dem Ziel nützlich sind.
  5. Der Käufer ist berechtigt, eine Reklamation nur im Falle der realisierten Bestellungen mit Transportmittel des Verkäufers einzureichen. Der Käufer sollte eine Entgegenahme der Anzahl der bestimmten Serie im Moment der Ausgabe der Produkte vollbringen und sofort die Unstimmigkeit der Person, die das Produkt herausgegeben hatte, anzeigen. Olsztyn, 2016-12-01 6 und die Unstimmigkeiten in dem Dokument der Bestätigung des Empfanges und informieren über sie den Verkäufer oder der ihm vertretenden Person, in laufenden Kontakten, mit dem Käufer des Regionalen Verkaufschef.
  6. Bei Ankündigung vom Verkäufer der Uhrzeit der Lieferung und ihre Nichteinhaltung , ist der Käufer verpflichtet, auf dem Dokument der Bestätigung des Empfanges eine tatsächliche Uhrzeit der Lieferung einzutragen, und den Verkäufer oder ihn vertretende Person in laufenden Personen mit dem Käufer den Regionalen Verkaufsschef zu informieren. Der Käufer ist verpflichtet, eine Reklamation wegen des Verzuges in der Lieferung innerhalb von 7 Tagen vollzubringen.
  7. Über Qualitätsfehler des Produktes ist der Käufer verpflichtet den Verkäufer nicht später als innerhalb von 7 Tagen ab Datum des Auftauchens des Fehlers zu benachrichtigen. In jedem Fall eine Benachrichtigung zu Anzeigen des Qualitätsfehlers erlöscht nach dem Ablauf eines Jahres ab Datum der Lieferung der Produkte.
  8. Eine Reklamation sollte schriftlich bei dem Büro der Kundenbedingung im Produktionsbetrieb des Verkäufers , oder bei dem Vertreter des Verkäufers in laufenden Kontakten mit dem Käufer des Regionalen Verkaufsschef eingereicht werden, in dem das Produkt eingekauft wurde. Die Anzeige der Reklamation sollte enthalten:
    a) Name (Firma) und Angaben der Anzeigenden,
    b) Gegenstand der Reklamation: Art des Produktes , Aufnahme des Etiketts auf der Packung, Größe der reklamierten Serie mit Kopie der Dokumenten der Bestätigung des Empfanges des Produktes, Art und Weise der Lieferung und Verladung, Datum der Verladung, Datum der Anfertigung der Reklamation,
    c) Grund der Reklamation
    d) Genehmigung auf Deckung der eventuellen Kosten verbunden mit Berücksichtigung der Reklamation vom Verkäufer im Falle der nicht begründeten Reklamation des Käufers.
  9. Der Verkäufer wird jedes Mal den Grund der Reklamation prüfen um die Quelle zu beseitigen, und im Falle der Zweifel wird mit Berücksichtigung der Interessen des Käufers handeln.
  10. Der Käufer ist verpflichtet eine reklamierte Serie der Produkte sicherzustellen, damit dem Verkäufer eine Augenscheinseinnahme ermöglicht wird. Der Verkäufer ist berechtigt, seinen Vertreter für Augenscheinseinnahme im von Parteien vereinbarten Termin zu delegieren. Der Vertreter des Verkäufers ist berechtigt bei Augenscheinseinnahme reklamierte Proben für Laboruntersuchung zu entnehmen.
  11. Der Verkäufer verpflichtet sich die Reklamation innerhalb von 14 Tagen ab Datum des Erhaltes zu berücksichtigen, unter Vorbehalt, dass während des Vorgehens der Reklamation werden nur die Proben der Produkte zu Laboruntersuchungen entnommen, die Berücksichtigung der Reklamation erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt vom Verkäufer der Ergebnisse der Untersuchungen.
  12. Anzeige vom Käufer der Forderung erfolgt nach Ende des Reklamationsverfahrens.
  13. Im Falle der Richtigkeit der Qualitätsreklamation ist der Käufer berechtigt, Senkung des Preises der fehlerhaften Serie des Produktes zu fordern, oder nach der Auswahl des Verkäufers die Produkte gegen fehlerfreie Produkte zu tauschen.
  14. Die obige Berechtigung erschöpft die Rechte des Käufers, die sich aus dem Recht der Bürgschaft ergeben und Entschädígungsanspruch ergeben.
  15. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Fehler bei Auswahl des Sortiments der Produkte vom Käufer und für Projektfehler und /oder Ausführungsprojekte der Dritten.

 

§11. Auflösung des Vertrages

  1. Wenn der Vertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen wurde, jede von der Partei kann den Vertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, durch eine Einreichung der entsprechenden schriftlichen Erklärung , auflösen.
  2. Der Verkäufer kann den Vertrag schriftlich fristlos auflösen, falls
    a) der Käufer mit der Zahlung zögert, und der Verzug überschreitet 14 Tagen und auch trotz der schriftlichen Zahlungsaufforderung wird nach wie vor nicht erstattet,
    b) der Käufer gegen die Bestimmungen der AVB verstösst,
    c) Der Käufer zahlungsunfähig ist, und / oder den Insolvenzantrag gestellt hatte,
    d) Der Käufer eine Vereinbarung mit den Gläubigern abgeschlossen hatte, die gegen Interesse der Gläubiger verstößt, oder ein Liquidationsvorgehen eingeleitet hatte.
    e) Der Käufer ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eine Aktiengesellschaft, bei der ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über Auflösung der Gesellschaft gefasst wurde, in einem anderen Fall als Umwandlung oder Verbindung,
    f) Gegenüber des Vermögens des Käufers wurde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, oder die Dritten melden Vermögensansprüche wesentlich drohende der Vermögensituation des Käufers.

 

§12. Schlussbestimmungen

  1. Das Gericht für Entscheiden der Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, wird das Gericht des Sitzes des Verkäufers.
  2. In den nicht regulierten Angelegenheiten mit AVB haben die Anwendung die Vorschriften des Zivilgesetzbuches.
  3. Die nachstehenden AVB wurden vom Verkäufer publiziert und sind in der Version auf der Internetseite unter www.de.yetico.com -> „ RESSOURCEN”.